Seit dem 4. November werden Inertabfälle aus Bau- und Abbrucharbeiten sowie andere Inertabfälle mineralischen Ursprungs, die einer Verwertung unterzogen werden, nicht mehr als Abfall eingestuft.
Dies wurde durch das Ministerialdekret 152 vom 27. September 2022 festgelegt, mit dem das Ministerium für den ökologischen Wandel eine erste wichtige Maßnahme zur zirkulären Entwicklung des Bausektors durchführt, die den strategischen Zielen des europäischen Aktionsplans und der im Rahmen des PNRR verabschiedeten nationalen Strategie entspricht.
Das Ministerialdekret 152/2022, das aus 8 Artikeln und 3 Anhängen besteht, definiert:
— die betreffenden Abfälle (einschließlich beispielsweise der Abfälle, die den folgenden EER-Codes 170102, 170103, 170107, 170302, 170504, 170508, 170904 entsprechen);
— die Erfüllungskriterien für die Beendigung der Einstufung als Ablehnung;
— spezifische Verwendungszwecke (z. B. Straßen-, Eisenbahn-, Flughafenuntergründe, Umweltrückgewinnung, Füllen und Füllen, Verpacken von Beton und mit hydraulischen Bindemitteln gebundenen Gemischen);
— Dokumentationspflichten
.
Die Maßnahme, so das Ministerium, sehe auch einen innovativen Verwaltungsweg vor, eine Art „Coupon“, das Ergebnis von Gesprächen mit dem Staatsrat, um den spezifischen Anwendungen und der Komplexität eines Sektors Rechnung zu tragen, der kleine, mittlere und große Unternehmen betrifft.
Zu diesem Zweck arbeiten die Techniker des Dikasteriums laut den Ansprachen von Minister Gilberto Pichetto bereits mit Unterstützung von ISPRA und ISS daran, die notwendigen technischen Elemente unter Umwelt- und Gesundheitsgesichtspunkten zu beschaffen, um etwaige Aktualisierungen der Maßnahme vor dem Ende der 180-tägigen Überwachungsphase nach Inkrafttreten der Norm zu evaluieren.
Fonte