Am 6. August 2022 wurde im Amtsblatt das Dekret vom 23. Juni 2022 veröffentlicht: „Mindestumweltkriterien für die Beauftragung der Planungsleistung von Baumaßnahmen, für die Vergabe von Arbeiten für Baumaßnahmen und für die gemeinsame Vergabe von Entwurfs- und Bauarbeiten für Baumaßnahmen“.
Das CAM-Baudekret (Minimum Environmental Criteria) trat am 4. Dezember 2022 in Kraft.
Dieses neue Dekret ersetzt das vorherige Dekret vom 11. Oktober 2017 aufgrund des technologischen Fortschritts und der Entwicklung der Umweltgesetzgebung und der Referenzmärkte, die es ermöglichen, die Umweltqualitätsanforderungen von Gebäuden zu verbessern, die von der öffentlichen Verwaltung erworben oder renoviert wurden.
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