Die Nachhaltigkeit der Möbel hängt in erster Linie von der Materialwahl ab. Dies wird durch Studien gestützt, die auf den Umweltmindestkriterien für die Lieferung und Vermietung von Innenmöbeln (Ministerialerlass 254 vom 23. Juni 2022) basieren, die heute in Kraft
sind.
Die CAMs geben die technischen Spezifikationen der Produkte und die Belohnungskriterien an.
Ab heute müssen die öffentlichen Auftraggeber mindestens die technischen Spezifikationen und Vertragsklauseln in die Entwurfs- und Ausschreibungsunterlagen aufnehmen.
Bei Ausschreibungen, die mit dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots ausgezeichnet wurden, müssen sie auch die Zuschlagskriterien berücksichtigen.
Im Allgemeinen besteht das Ziel darin, die Umweltauswirkungen der Möbel zu verringern, wobei der öffentliche Auftraggeber den gesamten Lebenszyklus berücksichtigen muss.
Das Inkrafttreten von CAM-Möbeln folgt dem Inkrafttreten von CAM Construction um einen Tag.