Das
neue Vergabegesetz ist nun in Kraft, das im Gesetzesdekret Nr. 36 von 2003 enthalten ist, das am 28. März verabschiedet, am 31. März im Amtsblatt veröffentlicht wurde und am 1. Juli in vollem Umfang in Kraft trat.
Im Vergleich zur vorherigen Version gibt es mehrere neue Funktionen, von denen die folgenden für Designstudios am interessantesten sind:
- die Digitalisierung von Vergabeverfahren
- die Verpflichtung zum BIM-Projekt für Beträge von mehr als 1 Million Euro zum 1. Januar 2025
Rückkehr der Möglichkeit, das integrierte Vergabeverfahren anzuwenden: Der Auftrag kann den Ausführungsplan zusammen mit der Ausführung der Arbeiten zum Gegenstand habenDie wichtigste Neuerung ist unserer Meinung nach jedoch die
Reduzierung des Planungsniveaus. Der vorherige Kodex hatte drei Ebenen: vorläufig, endgültig und exekutiv. Der neue Kodex sieht dagegen nur zwei Ebenen vor: das
Projekt zur wirtschaftlichen Durchführbarkeit (das in etwa dem vorherigen definitiven Projekt entspricht, mit einigen Unterschieden) und das Exekutivprojekt. Die Phase des Vorentwurfs entfällt und wird durch eine Reihe von Dokumenten ersetzt, die die öffentlichen Auftraggeber vor der Entwurfsausschreibung vorbereiten und genehmigen müssen, darunter das DOCFAP — ein Dokument zur Durchführbarkeit von Entwurfsalternativen, und das DIP — das Entwurfsleitfaden.
Es sei darauf hingewiesen, dass
der neue Kodex nicht für Projekte im Zusammenhang mit dem PNRR und dem PNC gilt, da die geltenden spezifischen Vorschriften weiterhin für sie gelten.
Wir werden überprüfen können, ob diese Änderungen, die auf dem „Ergebnisprinzip“ und dem „Vertrauensprinzip“ beruhen, wirklich zum gewünschten Ergebnis führen, d. h. zu einer Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren und der Ausführung der Arbeiten.
In der Zwischenzeit stehen wir bei Dabster Engineering wie immer an der Seite von Verwaltungen und Unternehmen, um herauszufinden, wie der neue Code am besten angewendet werden kann.