Sicherheit am Arbeitsplatz und insbesondere auf Baustellen ist ein entscheidender und stets aktueller Aspekt. Das
konsolidierte Sicherheitsgesetz (Gesetzesdekret 81/2008 und nachfolgende Änderungen) hat die bisherige Gesetzgebung (Gesetzesdekret 494/1996) erheblich geändert und festgelegt, dass die Sicherheit auf Baustellen eine grundlegende Anforderung ist, die in allen Situationen, an denen mehrere Unternehmen beteiligt sind, geplant werden muss. Von diesem Grundsatz, der heute eine grundlegende Verpflichtung zum Schutz aller an Baumaßnahmen Beteiligten darstellt, gibt es keine Ausnahmen.
Die Sicherheit auf Baustellen ist in drei Haupteinsatzbereiche unterteilt:
- Identifizierung und Bewertung von Risiken: Der erste grundlegende Schritt besteht in der genauen Analyse aller tatsächlichen Risiken auf der Baustelle. Ausgehend von dieser Bewertung werden die am besten geeigneten Präventiv- und Schutzmaßnahmen festgelegt, um die Gefahren für Arbeiter und Personen auf der Baustelle zu minimieren
. - Kommunikation über Risiken und Präventionsmaßnahmen: Es ist wichtig, dass alle am Projekt Beteiligten über die identifizierten Risiken und die ergriffenen Präventionsmaßnahmen informiert werden. Dies erfolgt durch korrekte Informationen und die Verwendung geeigneter Beschilderung
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Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen: Die geplanten Maßnahmen müssen während der Ausführungsphase des Projekts umgesetzt und an die Bedürfnisse angepasst werden, die sich im Laufe der Arbeiten ergeben können, wobei der Schwerpunkt stets auf der Vermeidung von Unfällen und Verletzungen liegt.