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Dabster

Videozertifizierungen für Bauprämien von RPT-Personen, die Deloitte ausgesetzt waren

14.11.2022

Das Technical Professions Network (RPT) hat eine Beschwerde beim Garanten für den Schutz personenbezogener Daten (GPDP) und bei der Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (AGCM) eingereicht, um den Antrag der Deloitte Company auf sogenannte „Videozertifizierungen“ anzufechten.

Laut RPT handelt es sich bei dieser Anfrage um „eine illegitime Forderung, die neben der Würde der Fachkräfte auch die Privatsphäre des Kunden und der Arbeiter auf der Baustelle schädigt und einen illegitimen und schikanösen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sowohl durch den Berater als auch durch die Referenzbankengruppe darstellt“.

Wie von der RPT in den letzten Wochen in Erinnerung gerufen und stigmatisiert, hat das Unternehmen Deloitte im Rahmen der Unterstützung von Überweisungen im Zusammenhang mit dem von der Intesa San Paolo Banking Group verwalteten Superbonus Fachleuten die Verpflichtung auferlegt, zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen normalen Bescheinigungen Folgendes vorzulegen ein Video zur Veranschaulichung der Ausführung der Arbeiten

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Im Rahmen einer Vereinbarung mit einem Verband von Bauunternehmen - erklärt RPT - hat Deloitte Kunden, Unternehmen und Fachleuten eine Plattform für das Dokumentenmanagement zur Verfügung gestellt, die für die Beantragung und Verbreitung der genannten Steuergutschrift erforderlich ist. Diese Plattform greift in eine Phase des Verfahrens ein, die auf die Bestätigung (durch ENEA) der dokumentarischen Richtigkeit der einzelnen Unterlagen folgt

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Die Plattform ist daher — so das Netzwerk weiter — nur in Bezug auf die banken/finanziellen Aspekte der Transaktion tätig, wenn die zertifizierenden Fachkräfte/Zertifizierer ihre fachliche Leistung bereits erbracht haben und in eigener Verantwortung die korrekte Ausführung der Bauarbeiten bestätigt haben, die für die Inanspruchnahme des Steuerbonus erforderlich sind.

Deloitte — der Rechtsstreit der Berufstätigen — hat unerwartet und unabhängig von den Unterlagen, die als notwendig erachtet wurden, um die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Steuergutschrift in Anspruch zu nehmen, eine Verpflichtung eingeführt, die eine erhebliche Illegitimität darstellt. Insbesondere verlangt die fragliche Plattform seit einigen Wochen aus angeblichen Betrugsbekämpfungsgründen ausdrücklich das Hochladen einer Art „Videozertifizierung“ (von dem Unternehmen, das die Arbeiten ausführt, und/oder von den technischen Fachleuten, die in verschiedenen Funktionen am Auftrag beteiligt sind), die eine detaillierte Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten und der von der Intervention betroffenen Bereiche enthält

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Das RPT berichtete zunächst informell und dann mit einer ausdrücklichen Warnung an das Beratungsunternehmen, dass dieses Videomaterial — das mit unbekannten Tools, Methoden, Zeitpunkten und Professionalität aufgenommen, aufbewahrt und vor allem ausgewertet wurde — nach geltendem Recht nicht vorgeschrieben ist und offenbar nicht durch angemessene regulatorische Grundlagen gestützt wird.

Da das RPT, wie zu dem Zeitpunkt angekündigt, keine Rückmeldung erhalten hatte, übermittelte es die oben genannten Stellungnahmen dem Kartellamt und dem Datenschutzgaranten. In der Zwischenzeit werden weitere Initiativen geprüft

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Quelle