Die Balkone sind Bauwerke, die gewartet werden müssen, da sie ständig äußeren Einflüssen ausgesetzt sind. Die Wartung umfasst alle Bestandteile eines Balkons und kann gewöhnlich oder außergewöhnlich sein. Dann kann der Fall dargelegt werden, in dem eine Erneuerung (Sanierung) oder eine Rekonstruktion (Umstrukturierung) erforderlich ist
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Zu den am häufigsten durchgeführten Eingriffen auf Balkonen gehört sicherlich die Abdichtung, die bei Problemen mit der Permeation und dem Eindringen von Wasser erforderlich ist. Es gehört auch zu denen, die mit dem Fassadenbonus subventioniert werden. Die zu verwendenden Lösungen sind unterschiedlich und hängen vom Grad der Beschädigung des Trägers ab (Abdichtungsschicht + Estrichschrägen + vorhandener Bodenbelag);
sie lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Fall A) Die Sachlage ist gefährdet und unumkehrbar; es ist nicht möglich, die Stütze zu reparieren oder wiederherzustellen; es wird notwendig sein, den Abriss und die Rekonstruktion mit einer neuen wasserdichten Ummantelung, die Rekonstruktion des Estrichs an den Böschungen und neuer Bodenbelag.
Fall B) Immer noch ebener Träger, Estrich und Bodenbelag weisen eine gute mechanische Festigkeit auf, korrekte Neigungen, Vorhandensein von Vertiefungen und/oder Ablösungen und/oder lokalisierten Rissen. Bei einem „reparierbaren“ Zustand ist es möglich, mit der konservativen Sanierung fortzufahren, indem direkt in den vorhandenen Boden eingegriffen wird, also ohne Abriss.
In diesem Fall zielt die Renovierung des Balkons darauf ab, die Wasserabdichtungsfunktion wiederherzustellen.Die
Abdichtung kann erfolgen mit:
— selbstklebende Membranen („kaltes“ Anbringen ohne Verwendung von Flammen, die den vorhandenen Bodenbelag beschädigen könnten);
— bituminöse oder zementäre flüssige Imprägniermittel.
Bei beiden handelt es sich um eine Art elastischer Abdichtung, mit der neue geklebte Fliesen
aufgenommen werden können.
Fall C) Der Wartungszustand des Trägers ist immer noch in gutem Zustand, aber der Bodenbelag hat seine wasserabweisende Wirkung verloren. Wenn Sie beispielsweise nach einem Sturm feststellen, dass der Bodenbelag nicht vollständig trocknet, es sind „feuchte Stellen“ zurückgeblieben. In diesen Fällen kann es ausreichend sein, nur den Bodenbelag mit einer durchsichtigen Flüssigkeitshülle zu erneuern
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